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AGB

FISCHER-LIMOUSINES e.K.

Executive Chauffeur & Limousinen Service

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von Fischer-Limousines erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit Personenkraftwagen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbezeichnungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unserseits wirksam.

§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss

Die Angebote der Firma Fischer-Limousines sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Auftragsbestätigung bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung durch uns. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Informationen, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, gewünschtes Fahrzeug, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen. Informationen und Daten müssen der Firma Fischer-Limousines innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. Fischer-Limousines ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung.  Fischer-Limousines bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass Fischer-Limousines die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt. Eine Buchung über das Online-Buchungsformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch auch immer der schriftlichen Bestätigung durch Fischer-Limousines.

§ 3 Preise

Soweit nicht anders vereinbart, gilt grundsätzlich immer der aktuell angebotene Preis der Firma Fischer-Limousines, innerhalb der vereinbarten Gültigkeit. Die Preise verstehen sich, falls nicht andres vereinbart, exklusive Nebenkosten. Die in Anspruch genommenen Zusatzleistungen, die den angebotenen Leistungsumfang übersteigen, werden gesondert abgerechnet. Die Firma Fischer-Limousines hält sich an die in seinem Angebot abgegebenen Preise 7 (sieben) Tage gebunden, darüber hinaus bedarf es einer neuen Absprache.

§ 4 Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, außer es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Die Rechnungen sind wie vereinbart ohne Abzug per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Bankkonten zu begleichen. Vorauskasse oder Barzahlung sind ebenfalls zulässig. Bei Kunden aus dem Ausland ist der Rechnungsbetrag, in der Regel, durch Vorkasse zu begleichen. Akzeptiert werden auch Kreditkarten wie Master Card, Visa und American Express. Für die Buchung und Bezahlung mit einer Kreditkarte, verlangt Fischer-Limousines ein vom Karteninhaber unterzeichnetes Autorisierungsformular und ggf. eine Fotokopie der Kreditkarte. Den Kreditkarten-Autorisierungsformular stellt Ihnen Fischer-Limousines zur Verfügung. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt sobald Fischer-Limousines über den vollen in Rechnung gestellten Betrag verfügen kann. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist Fischer-Eventsupport mit Ablauf der 14 tägigen Zahlungsfrist berechtigt, auf den noch ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offenen Kontokorrentkredit zu berechnen. Für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns Umstände bekannt werden, dass die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen ist, ist Fischer-Limousines berechtigt, die gesamte Rechtschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist Fischer-Limousines berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten. Bei Aufträgen über 5.000,00 Euro wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig sofort nach Erhalt der Rechnung.

§ 5 Gebühren bei Stornierung und/oder Kündigung

Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt den Service unserer Firma nicht in Anspruch nehmen, so ist Fischer-Limousines berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Die Firma Fischer-Limousines ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Im Folgenden sind die möglichen Szenarien im Detail dargestellt:

a)  Im Falle der Kündigung bzw. Rücktritt vom Auftrag durch den Kunden, werden alle bereits entstandene Kosten, auch über den Aufwendungsersatz hinausgehende Kosten, dem Kunden im Rechnung gestellt. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang.  Diesem bleibt es freigestellt, nachzuweisen, dass die ausgewiesenen Kosten in geringerem Maße bzw. nicht angefallen sind.

Ist der Chauffeur bereits auf dem Weg zum Kunden oder am bestellten Ort und der Kunde tritt die Fahrt nicht an oder sagt den Service 24 Stunden davor ab, wird das volle Auftragsvolumen berechnet. Dem Kunden steht es diesbezüglich frei nachzuweisen, dass Fischer-Limousines geringerer Schaden entstanden ist.

b) Bei allen Großveranstaltungen behält sich Fischer-Limousines vor, die Preise sowie die Storno- bzw. Rücktrittsbedingungen anzupassen. Eine Großveranstaltung ist ein zeitlich begrenztes, geplantes, organisiertes Ereignis, an dem eine Gruppe von Menschen teilnimmt, zeitlich vorher geplant ist und finden an einem oder mehreren Orten gleichzeitig statt. Dieses Ereignis hat ein definiertes Ziel und eine Programmfolge mit thematischer, inhaltlicher Bindung oder Zweckbestimmung. Die Organisation des Ereignisses liegt in der abgegrenzten Verantwortung eines Veranstalters, einer Person, Organisation oder Institution. Großveranstaltungen werden auch als „Event“, „Gala“, „Festival“, „Benefiz“, „Wohltätigkeitsveranstaltung“, „Kongress“ bezeichnet.

c)  Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Vorab per Email und anschließend im Original per Post. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang. Stornierungen werden nur an Werktagen zwischen 09:00 – 20:00 (MEZ +1h) akzeptiert. Wird die Verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis, gemäß der Vertragsvereinbarung, ohne Abzüge zu zahlen.

 

§ 6 Beförderung

a) Der Chauffeur der Fischer-Limousines ist im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheins. Eine Beförderungspflicht im Gegensatz zur Taxen besteht nicht. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorherigen Absprache möglich. In allen Fahrzeugen von Fischer-Limousines herrscht absolutes Rauchverbot. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Im Fahrzeug gilt immer eine Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können keine Schadensansprüche geltend gemacht werden.


b)  Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider oder stellen sie nach der StVO eine Gefährdung der Sicherheit dar, auch durch Beeinträchtigung des Chauffeurs, ist Fischer-Limousines berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen. In solchem Fall wird der volle Mietpreis einschließlich aller Neben- und Sonderleistungen berechnet. Fischer-Limousines ist aufgrund einer gesetzlichen Anordnung die lang- oder kurzzeitige Wirkung haben, von Fahrverbot wegen Ozon-, Smogalarm, usw. sowie bei Einwirkung höherer Gewalt (Schnee, Glatteis, Sturm, usw.) von seiner Leistungspflicht befreit.

§ 7 Verbotene Nutzungen

Fahrzeuge der dürfen nicht genutzt werden, sobald bekannt wird, dass:


a) Beförderung von gefährlichen Stoffen und verbotenen Gegenständen jeglicher Art durch den Kunden oder Chauffeur beabsichtigt ist:

b)  der Kunde oder Chauffeur eine Straftat im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches beabsichtigt, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind.


c)  der Kunde oder Chauffeur beabsichtigen das Fahrzeug zu Fahrten, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden weiterhin untersagt, den Chauffeur zu den unter Ziff. 1 bis 2 aufgeführten Nutzungen zu bestimmen.

§ 8 Pflichten und Haftungen des Kunden

Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebs, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und Fischer-Limousines behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrags. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen. Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.

​§ 9 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus verträglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen die Firma Fischer-Limousines als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von Fischer-Limousines ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Personenschäden sind durch die KFZ-Haftpflichtversicherung bis auf maximal 2‘500,- Euro je geschädigter Person beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung seitens Fischer-Eventsupport müssen schriftlich, innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrags, bei Fischer-Limousines vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma Fischer-Limousines die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.), auch wenn sie bei Subunternehmen, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat die Firma Fischer-Limousines auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese besonderen Umstände berechtigen die Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Fischer-Limousines ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können.

  

§ 10 Änderungsvorbehalt

Grundsätzlich wird das auftragsgemäß, durch Kunden bestellte Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Sollte es aus firmeninternen Gründen, objektiver Unmöglichkeit oder sonstigen nicht vom AGB Aufsteller zu vertretenden Gründen nicht gelingen, dem Auftrag zu entsprechen, behält sich die Firma Fischer-Limousines die Bereitstellung eines anderen Fahrzeuges vor. Dabei ist die Firma Fischer-Limousines bemüht, im Hinblick auf den üblichen Verwendungszweck und die Verwendungsmöglichkeiten die Abweichung zum bestellten Fahrzeug so gering wie möglich zu halten. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug oder einen bestimmten Chauffeur besteht demnach nicht.

​§ 11 Datenschutz und Speicherung von Daten

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Fischer-Limousines seine persönlichen Daten zu Firmenzwecken speichert. Fischer-Limousines versichert, dass sämtliche Daten vertraulich behandelt werden. An Dritte werden keine Daten weitergeben. Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass das durch Fischer-Limousines angefertigte Bildmaterial für Werbezwecke verwendet werden darf. Falls der Kunde dies nicht wünscht, muss er dies ausdrücklich erklären.

§ 12 Gerichtsstand, Rechtswahl

a) ​Für diese Geschäftsbeziehung und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Fischer-Limousines und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.


b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist grundsätzlich ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Firma Fischer-Limousines. Dasselbe gilt, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

c)  Die vorliegenden AGB sind wegen internationaler Geschäftsbeziehungen auch in Englischer Sprache auf unserer Homepage vorzufinden. Im Falle von inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung vom deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.

  

§ 13 Teilunwirksamkeit (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder ihrer Anlagen zwischen Firma Fischer-Limousines und dem Kunde  unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Anlagen im Übrigen davon unberührt. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen mit Wirkung zum Zeitpunkt ihrer Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit die ganz und teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt Dies gilt entsprechend bei Regelungslücken.

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